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MUTLOSES URTEIL ZUM NACHTEIL ALLER KONFESSIONSFREIEN

 

Humanisten Baden-Württemberg bedauern negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundrecht auf Ethik-Unterricht an Grundschulen.

 

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Klage einer konfessionsfreien Mutter dreier Söhne sagte Andreas Henschel, Geschäftsführer der Humanisten Baden-Württemberg, am Mittwoch in Leipzig: “Die Entscheidung des Senats war mutlos. Den Richtern ist es in ihrem Urteil nicht gelungen, die Argumente der Klägerin im Licht der heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse zu würdigen. Es ist eine Entscheidung zum Nachteil der vielen konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, mit der eine aus unserer Perspektive verfassungswidrige Diskriminierung bekräftigt wurde.”

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Revisionsklage zurückgewiesen, mit der die Klägerin Anna Ignatius die Einführung eines ethisch-moralischen bildenden Schulfachs in Baden-Württemberg ab der ersten Klasse als Alternative zu den Religionsunterrichten erreichen wollte. Durch das Fehlen eines wertebildenden Alternativangebotes an den Schulen werden sie sowie alle anderen konfessionsfreien Eltern und Heranwachsende in Baden-Württemberg unrechtmäßig benachteiligt. Dieser Auffassung wollte sich der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nicht anschließen.

“Aus unserer Sicht ist dieses Urteil eine Fehlentscheidung, weil es, wie der Rechtsanwalt der Klägerin, Dr. Thomas Heinrichs, betonte, an einem überholten Staatskirchenrecht aus dem vergangenen Jahrhundert festhält. Die heutige Bevölkerung in Baden-Württemberg ist nicht mehr mehrheitlich Mitglied einer Kirche, denn mehr als 2,5 Millionen Menschen sind mittlerweile konfessionsfrei. Ohne gute Gründe bleibt den Eltern in dieser großen Gruppe der Bevölkerung nun weiter der Anspruch auf ein gleichberechtigtes ethisch und moralisch bildendes Schulfach verwehrt, der konfessionell gebundenen Menschen zukommt. Das ist ein empörender Missstand.”

Andreas Henschel erklärte, die Humanisten Baden-Württemberg würden eine Fortsetzung des Verfahrens unterstützen, wenn die Klage vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird. “Wir werden uns weiterhin auch hier dafür einsetzen, dass die Benachteiligung der konfessionsfreien und nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger in der Schule ein Ende findet.”

Stimmen in den Medien

 

» SWR–Kommentar: „Armutszeugnis für Landesregierung“
» DRadio Kultur: Kein Anspruch auf Ethik-Unterricht (Audio)
»  DRadio: Kommentar zum Urteil über den Ethik-Unterricht
» ZDF: Kein Recht auf früheren Ethikunterricht

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