Betreuungen Gegenseitige Hilfe und Kultur (BGHK)
Idee und Zweck
Die UNO-Generalversammlung verabschiedet am 16. Dezember 1966 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR), worin betont wird, dass alle Menschen das fundamentale Recht auf die Sicherung ihrer sozialen Mindeststandards und auf Befriedigung ihrer kulturellen Bedürfnisse haben.Der Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist es, Beratungen von Betreuungsbedürftigen, zu Fragen von Betreuungen, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Wissenschaft, sowie bürgerschaftliches Engagement und nachhaltiges Gemeinwesen zu entwickeln und zu fördern. Hierfür nehmen wir Mitteln und Spenden entgegen für die ideelle und finanzielle Förderung, Organisation und regionale Umsetzung von gegenseitiger Hilfe zur Selbsthilfe, Beratung bei Betreuungsbedürftigkeit und Bereitstellung von Hilfen zur Befriedigung kultureller Bedürfnisse.
Mitwirken und Fördern
Weitere Informationen zur Teilnahme oder Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft finden sie » mehrTätigkeiten
- Hilfe und Beratung bei Betreuungs- und Patientenverfügungen. Es werden sowohl gesetzlich geregelte als auch private Betreuungen und Patientenverfügungs-Bevollmächtigungen durch qualifizierte Betreuer übernommen und organisiert, ebenso Beratung und Hilfe für vertragliche, gesundheitliche, soziale und vermögensrechtliche Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Heimen, Gesundheitsfürsorge und Vorsorgevollmachten.
- Hilfeleistungen zur Wahrnehmung kultureller Bedürfnisse, insbesondere Organisation und Förderung einer freigeistigen weltlich-humanistischen Fest- und Feierkultur. Förderung von künstlerischen, musischen, literarischen Tätigkeit durch Organisation und Hilfe von Publikationen und Präsentationen.
- Bücher- und Medienerwerb zum Aufbau einer gemeinsam zu nutzenden Biblio- und Mediathek.
- Hilfe zur Förderung geschichtlicher und philosophischer Bildung, Fortbildungen, Führungen, Bildungsreisen, Fahrdienste, Theater- und Konzertbesuche, Zuschüsse zur Publikation populärwissenschaftlicher und lokalgeschichtlicher Arbeiten.
- Die Arbeitsgemeinschaft wahrt parteipolitische Neutralität, räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.