Trennung von Kirche und Staat
Die humanistischen Freidenker kritisieren kirchliche Machtpolitik und stellen religiöse Dogmen in Frage, klären über deren gesellschaftliche Ursachen auf und vertreten die Interessen der Konfessionsfreien. - Religiöse Menschen müssen sich aber nicht von uns bedroht fühlen! Wir haben keinen Missionierungseifer und uns liegt auch nicht daran, religiöse Gefühle zu verletzen.
In Deutschland leben z.Z. 28 % Evangelische, 29 % Katholische und über 40 % Sonstige (d.s. überwiegend Konfessionsfreie). Angesichts dieser Zahlenverhältnisse kann man, wie z.B. unsere regierenden Politiker, immer noch so tun, als ob wir eine ausschließlich christliche Gesellschaft wären und eine Staatskirche hätten. Man kann Hass und Intoleranz predigen, oder - wie seit über 200 Jahren die humanistischen Freidenker - religiöse Toleranz, Achtung der Menschenwürde und Achtung der persönlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit fordern. Wir sind, im besten Sinne, für eine multikulturelle Gesellschaft!
Wir stellen im Folgenden die Forderungen dieses Dokuments der bundesdeutschen Realität gegenüber:
Christen und Atheisten werden ungleich behandelt. Durch das bestehende Subsidiaritätsprinzip, dem Vorrang für freie, vornehmlich kirchliche Träger im Sozial- Erziehungs- und Gesundheitswesen, werden Nichtchristen bei der Berufswahl und -ausübung, sowie der Inanspruchnahme sozialer Leistungen benachteiligt. Obwohl diese Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft fast vollständig öffentlich finanziert werden, werden dort Beschäftigte bei Kirchenaustritten und dissidentischem Verhalten gemaßregelt und sind bedroht mit Berufsverboten! Sogar das Verhalten in der Freizeit (z.B. Scheidung und Wiederheirat bei Katholiken) führte schon zu Entlassungen! Die zuständige Gewerkschaft ver.di (früher ÖTV) musste in den letzten Jahrzehnten immer wieder Mitgliedern bei Arbeitsgerichtsprozessen, infolge religiös bedingter Entlassungen beim Arbeitgeber Kirche, vertreten!
Kirchen erhalten steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (Grund-, Grunderwerbsteuer, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten), das Kirchensteuerprivileg und das Recht auf Ausnahmeregelungen beim Zugriff auf personenbezogene Daten (Landesdatenschutzgesetz Ba-Wü § 21) u. v. a. m.
Der Toleranzgedanke wird missachtet durch Strafgesetzparagraphen, die lediglich begründet sind in christlicher Tradition und Moralvorstellung:
§ 166 StGB, der sog. "Gotteslästerungsparagraph", der in den letzten Jahren Grundlage für über dutzende von Verfahren bildete (drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafen drohen den "Lästerern")
§ 218 StGB, die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (Ein "Tatbestand, der in nichtchristlichen asiatischen Ländern sogar staatlich gefördert wird).
In Deutschland leben z.Z. 28 % Evangelische, 29 % Katholische und über 40 % Sonstige (d.s. überwiegend Konfessionsfreie). Angesichts dieser Zahlenverhältnisse kann man, wie z.B. unsere regierenden Politiker, immer noch so tun, als ob wir eine ausschließlich christliche Gesellschaft wären und eine Staatskirche hätten. Man kann Hass und Intoleranz predigen, oder - wie seit über 200 Jahren die humanistischen Freidenker - religiöse Toleranz, Achtung der Menschenwürde und Achtung der persönlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit fordern. Wir sind, im besten Sinne, für eine multikulturelle Gesellschaft!
KSZE für Menschenrechte
Bereits im Jahr 1989 unterzeichneten 35 europäische Nationen das Abschlussdokument der Folgekonferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), auch unser Land. Ausführlich geht dieses Dokument auf den Schutz der Religionsfreiheit und den Schutz der Freiheit Andersdenkender und der Minderheiten ein.Wir stellen im Folgenden die Forderungen dieses Dokuments der bundesdeutschen Realität gegenüber:
Ungleichheit von Christen und Nichtchristen
(KSZE:) "Um die Freiheit des Einzelnen zu gewährleisten, sich zu seiner Religion oder Überzeugung zu bekennen und diese auszuüben, werden die Teilnehmerstaaten unter anderem wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine auf Religion oder Überzeugung gegründete Diskriminierung gegen Personen oder Gemeinschaften in Anerkennung, Ausübung und Genuss von Menschenrechten und Grundfreiheiten in allen Bereichen des zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zu verhindern und zu beseitigen und die tatsächliche Gleichheit zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen zu gewährleisten."Christen und Atheisten werden ungleich behandelt. Durch das bestehende Subsidiaritätsprinzip, dem Vorrang für freie, vornehmlich kirchliche Träger im Sozial- Erziehungs- und Gesundheitswesen, werden Nichtchristen bei der Berufswahl und -ausübung, sowie der Inanspruchnahme sozialer Leistungen benachteiligt. Obwohl diese Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft fast vollständig öffentlich finanziert werden, werden dort Beschäftigte bei Kirchenaustritten und dissidentischem Verhalten gemaßregelt und sind bedroht mit Berufsverboten! Sogar das Verhalten in der Freizeit (z.B. Scheidung und Wiederheirat bei Katholiken) führte schon zu Entlassungen! Die zuständige Gewerkschaft ver.di (früher ÖTV) musste in den letzten Jahrzehnten immer wieder Mitgliedern bei Arbeitsgerichtsprozessen, infolge religiös bedingter Entlassungen beim Arbeitgeber Kirche, vertreten!
Ungleichheit durch den Gesetzgeber
(KSZE:) "Eine Atmosphäre gegenseitiger Toleranz und Achtung zwischen Gläubigen verschiedener Gemeinschaften ebenso wie zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen schaffen."Kirchen erhalten steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (Grund-, Grunderwerbsteuer, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten), das Kirchensteuerprivileg und das Recht auf Ausnahmeregelungen beim Zugriff auf personenbezogene Daten (Landesdatenschutzgesetz Ba-Wü § 21) u. v. a. m.
Der Toleranzgedanke wird missachtet durch Strafgesetzparagraphen, die lediglich begründet sind in christlicher Tradition und Moralvorstellung:
§ 166 StGB, der sog. "Gotteslästerungsparagraph", der in den letzten Jahren Grundlage für über dutzende von Verfahren bildete (drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafen drohen den "Lästerern")
§ 218 StGB, die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (Ein "Tatbestand, der in nichtchristlichen asiatischen Ländern sogar staatlich gefördert wird).
Eingeschränkte Versammlungsfreiheit
(KSZE:) "Das Recht dieser religiösen Gemeinschaften achten, frei zugängliche Andachts- und Versammlungsorte einzurichten und zu erhalten."Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist für Nichtchristen eingeschränkt: "An den Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ... sind während der Hauptgottesdienste verboten: öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgelder erhoben werden. Soweit Messen und Märkte an Sonntagen ... zugelassen sind, dürfen sie erst nach 11 Uhr beginnen" (§ 7 des Gesetz über Sonn- und Feiertage von Baden-Württemberg).
Weiter sind verboten: öffentliche Tanzveranstaltungen am 24. 12. von 3 bis 24 Uhr, sowie am 25. 12. am ganzen Tag öffentliche Tanzveranstaltungen und solche von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr verboten.
Medienzugang
(KSZE:) "Am öffentlichen Dialog einschließlich mittels Massenmedien teilzunehmen."Beim Zugangsrecht zu den Medien werden die Kirchen bevorzugt, Atheisten häufig ganz ausgeschlossen. Öffentlich-rechtliche Anstalten und Institutionen, wie Rundfunkräte, Schul-, Jugend- und Sozialausschüsse (4) Kirchen sind obligatorisch mit Kirchenvertretern besetzt. haben zu den Medien ungehinderte Zugangsrechte, auch durch Presserubriken, Rundfunk- und Fernsehsondersendungen zur besten Sendezeit. Die Öffentliche Hand finanziert und bezuschusst sogar noch die Beiträge der Kirchen in den Medien.
Unausgefüllte Erwartungen
(KSZE:) "Die Teilnehmerstaaten erkennen an, dass die Ausübung der oben genannten Rechte hinsichtlich der Religions- und Glaubensfreiheit (...) mit ihren völkerrechtlichen und anderen internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen. Sie werden in ihren Gesetzen und Verordnungen und bei deren Anwendung die vollständige und tatsächliche Verwirklichung der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Glaubensfreiheit gewährleisten."Durch die Beseitigung von Diskriminierungen gegenüber Atheisten und religiösen Minderheiten würden unsere Politiker auch endlich den Art. 33, Abs. 2 des Grundgesetzes erfüllen: "Niemandem aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung einen Nachteil" erwachsen zu lassen.
Es ist höchste Zeit für die Einlösung dieses Anspruchs und die Durchführung der Beschlüsse des Abschlussdokuments der KSZE!
Europa benötiogt Laizismus, bzw. die Trennung von Staat und Kirche!
siehe auch: GLÄSERNE WÄNDE
Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland
www.glaeserne-waende.de