Ergänzende Vorsorge
Neben der gesundheitlichen Vorsorge empfiehlt es sich auch für finanzielle und rechtsgeschäftliche Dinge eine Vollmacht auszustellen sowie mit Kreditinstituten Kontovollmachten zu vereinbaren, deren Wirksamkeit über den Tod hinaus reichen sollte. Wenn Grundbesitz, Anlagevermögen oder Geschäftsbeteiligungen vorhanden sind, sollte dafür eine notarielle Vollmacht erstellt werden, da es im Zuge einer längeren Pflegebedürftigkeit zu finanziellen Engpässen kommen könnte und evtl. der Besitz belastet werden muss. Dass kann nur durch eine notariell bevollmächtigte Person oder einen dafür ermächtigten Betreuer erfolgen. Nicht zuletzt sollte auch die Erstellung eines Testaments und evtl. eine Bestattungsvorsorge erwogen werden.
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