Gesundheitsvorsorge für den Notfall
Ganz allmählich, aber auch urplötzlich kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann – ob durch Unfall, Organversagen, Demenz oder Gehirnschlag. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen bzw. zum Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen dann verbindlich befolgt werden.
Eine Patientenverfügung (PV) wird benötigt für solche Situationen, in denen der Patient seinen Willen selbst nicht mehr artikulieren kann, z.B. weil die geistigen Fähigkeiten eingeschränkt sind. Bei einer Patientenverfügung (PV) handelt es sich also um eine vorsorgliche Erklärung des Willens. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt kund zu tun.
Die "Zentralstelle Patientenverfügung" des Humanistischen Verbandes Deutschlands erstellt seit über 25 Jahren individuelle Patientenverfügungen. Sie bietet Ihnen zwei nutzerfreundliche Lösungen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung an:
Größtmögliche Sicherheit bietet eine maßgeschneiderte, sogenannte Optimale Patientenverfügung (OPV). Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu Koma oder Alzheimer-Demenz) und/oder der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Berater/innen stehen Ihnen dazu für persönliche Beratung wie auch telefonisch zur Verfügung und bezeugen Ihre PV wenn gewünscht, auch durch Unterschrift und Dienstsiegel unserer Körperschaft.
Drucken Sie den OPV-Fragebogen
opv-fragebogen-aktuell_1.pdf (3 MB)
für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung zusammen mit dem Auftragsformular
patientenverf__gung_humbw_2018_web.pdf (127 kB)
aus (oder bestellen Sie die Mappe dazu in unserer Geschäftsstelle). Sie haben dann alles Notwendige in den Händen - inklusive Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 100 bis maximal 140 Euro, zahlbar erst nach Erhalt der unterschriftsreifen Dokumente).
Eine Patientenverfügung (PV) wird benötigt für solche Situationen, in denen der Patient seinen Willen selbst nicht mehr artikulieren kann, z.B. weil die geistigen Fähigkeiten eingeschränkt sind. Bei einer Patientenverfügung (PV) handelt es sich also um eine vorsorgliche Erklärung des Willens. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt kund zu tun.
Die "Zentralstelle Patientenverfügung" des Humanistischen Verbandes Deutschlands erstellt seit über 25 Jahren individuelle Patientenverfügungen. Sie bietet Ihnen zwei nutzerfreundliche Lösungen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung an:
Größtmögliche Sicherheit bietet eine maßgeschneiderte, sogenannte Optimale Patientenverfügung (OPV). Das Verfahren für eine Optimale Patientenverfügung besteht in einem (palliativ-)medizinisch fachkundigen Beratungsangebot (z. B. zu Koma oder Alzheimer-Demenz) und/oder der Auswertung eines mehrseitigen OPV-Fragebogens. Erfahrene und qualifizierte Berater/innen stehen Ihnen dazu für persönliche Beratung wie auch telefonisch zur Verfügung und bezeugen Ihre PV wenn gewünscht, auch durch Unterschrift und Dienstsiegel unserer Körperschaft.
Drucken Sie den OPV-Fragebogen
opv-fragebogen-aktuell_1.pdf (3 MB)
für die Erstellung einer OPTIMALEN Patientenverfügung zusammen mit dem Auftragsformular
patientenverf__gung_humbw_2018_web.pdf (127 kB)
aus (oder bestellen Sie die Mappe dazu in unserer Geschäftsstelle). Sie haben dann alles Notwendige in den Händen - inklusive Auftrags-Formular mit Gebühren-Übersicht (von 100 bis maximal 140 Euro, zahlbar erst nach Erhalt der unterschriftsreifen Dokumente).
Eine einfachere Variante - die jedoch das Wesentliche abdeckt - stellt unsere Standard Patientenverfügung dar, deren Fragebogen wir Ihnen hier zum Download anbieten:
spv-fragebogen-mit-vollmachtsinfobogen.pdf (10 MB)
Sie können sich gegen eine reguläre Gebühr von 50 € (36 € bei online-Eingabe) eine Standard-PV anfertigen lassen. Auch die SPV können Sie in der Zentralstelle Patientenverfügung hinterlegen, wofür Sie dieses Hinterlegungsformular verwenden sollten:
antragzurhinterlegung2018_web.pdf (223 kB)
Zwar ist auch eine Standard-PV, die aus bewährten Textbausteinen besteht, prinzipiell verbindlich. Eine Differenzierung ist in den Vorgaben jedoch nicht möglich (wie z. B. Antibiotika für den Fall einer mittelschweren Demenz zuzulassen, für den Sterbeprozess aber abzulehnen). Auch ist im Standard-PV-Modell nicht vorgesehen, eine ganz bestimmte Behandlung (wie künstliche Ernährung durch PEG-Magensonde) pauschal für alle Fälle abzulehnen.
In der Praxis sind Ärzte und Patientenvertreter zudem oft mit Behandlungsentscheidungen konfrontiert, die auf unsicherer Grundlage getroffen werden müssen. Oder die Situation ist nicht identisch mit der, die in der Standard-PV benannt ist. Dann muss der Patientenwille interpretiert, die Patientenverfügung ausgelegt werden.
Subjektive Faktoren und Abwägungen sind in einer Standard-PV nicht möglich, und nur erfassbar, wenn diese auf einem Zusatzblatt selbst formulieren, dass Ihnen standardmäßig mitgeschickt wird.
spv-fragebogen-mit-vollmachtsinfobogen.pdf (10 MB)
Sie können sich gegen eine reguläre Gebühr von 50 € (36 € bei online-Eingabe) eine Standard-PV anfertigen lassen. Auch die SPV können Sie in der Zentralstelle Patientenverfügung hinterlegen, wofür Sie dieses Hinterlegungsformular verwenden sollten:
antragzurhinterlegung2018_web.pdf (223 kB)
Zwar ist auch eine Standard-PV, die aus bewährten Textbausteinen besteht, prinzipiell verbindlich. Eine Differenzierung ist in den Vorgaben jedoch nicht möglich (wie z. B. Antibiotika für den Fall einer mittelschweren Demenz zuzulassen, für den Sterbeprozess aber abzulehnen). Auch ist im Standard-PV-Modell nicht vorgesehen, eine ganz bestimmte Behandlung (wie künstliche Ernährung durch PEG-Magensonde) pauschal für alle Fälle abzulehnen.
In der Praxis sind Ärzte und Patientenvertreter zudem oft mit Behandlungsentscheidungen konfrontiert, die auf unsicherer Grundlage getroffen werden müssen. Oder die Situation ist nicht identisch mit der, die in der Standard-PV benannt ist. Dann muss der Patientenwille interpretiert, die Patientenverfügung ausgelegt werden.
Subjektive Faktoren und Abwägungen sind in einer Standard-PV nicht möglich, und nur erfassbar, wenn diese auf einem Zusatzblatt selbst formulieren, dass Ihnen standardmäßig mitgeschickt wird.
Weitere Informationen im Überblick:
Die Patientenverfügung im Radio-Kurzporträt