Betreuung
Wenn es zu spät ist, jemanden zu bevollmächtigen, muss vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Dies kann im Notfall innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Dafür bieten sich sogenannte Berufsbetreuer an, die mehr als 45 Betreuungen benötigen, um davon leben zu können, oft aber sogar 100 oder mehr Menschen gleichzeitig betreuen. Dass dabei nicht viel für Zeit für jeden einzelnen übrig bleibt, versteht sich von selbst. Betreuung hat allerdings nichts mit Pflege oder ähnlichen Dingen zu tun, sondern mehr mit Verwaltung. Zum Schutz der Betreuten unterliegen Berufsbetreuer der Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht, dem sie jährlich eine Abrechnung vorlegen müssen. Da ein Berufsbetreuer die betreute Person vorher nicht kennt, ist oft schwer zu ermitteln, was gemäß dem Willen der oder des Betreuten getan werden soll.
Um im Notfall die Bestellung eines amtlichen Betreuers zu verhindern, sollten sich Angehörige unverzüglich an das zuständige Betreuungsgericht wenden und sich selber als Betreuer vorschlagen.
Die Richter sind unter anderem auch aus Kostengründen angehalten, Angehörige bevorzugt als Betreuer einzusetzen. Allerdings wird der Richter prüfen, ob er oder sie den Angehörigen für geeignet hält, d. h., dieser nicht wegen Vermögensdelikten vorbestraft ist oder im Streit mit anderen Angehörigen liegt. Auch komplizierte Vermögensverhältnisse können dafür sorgen, dass einem Berufsbetreuer der Vorzug gegeben wird.
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Die Richter sind unter anderem auch aus Kostengründen angehalten, Angehörige bevorzugt als Betreuer einzusetzen. Allerdings wird der Richter prüfen, ob er oder sie den Angehörigen für geeignet hält, d. h., dieser nicht wegen Vermögensdelikten vorbestraft ist oder im Streit mit anderen Angehörigen liegt. Auch komplizierte Vermögensverhältnisse können dafür sorgen, dass einem Berufsbetreuer der Vorzug gegeben wird.
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