Was tun mit den Dokumenten?
Die Vorsorgedokumente sollten eigenhändig unterschrieben werden, oder – wenn Schreiben nicht mehr möglich ist – durch die Betreuungsbehörde oder einen Notar die Freiwillensfähigkeit bezeugt werden. Sonst reicht die eigene Unterschrift, mit Datum. Um späteren Zweifeln an der Freiwillensfähigkeit vorzubeugen, empfiehlt es sich die Dokumente durch eine unabhängige dritte Person bezeugen zu lassen. Das kann mit hoher Glaubwürdigkeit durch den Hausarzt gemacht werden.
Sie sollten den Inhalt der Patientenverfügung mit den Bevollmächtigten durchsprechen, um sicher zu gehen, dass sie die Motivation für die Festlegungen verstehen und respektieren können. Dann sollten die Dokumente an einer Stelle aufbewahrt werden, von der die Bevollmächtigten wissen und Zugang dazu haben. Die vorzeitige Ausgabe der Dokumente ist nicht zu empfehlen, da sie nach vielen Jahren evtl. nicht mehr wissen, wo sie sie aufbewahrt haben, oder zwischenzeitlich bei einem in Ungnade gefallen sind.
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