Verbot und Neugründung
Trotz dieser Bemühungen um eine einheitliche Organisation der Freigeister im Weimarer Kartell bestanden in Württemberg noch die proletarischen Freidenker, die sozialistischen Freidenker, der Freidenkerverband und der Monistenbund in eigenen Gruppen fort. Alle diese Organisationen wurden 1933 unter der Willkürherrschaft der Nationalsozialisten verboten und enteignet.
Nach der Befreiung und dem Zusammenbruch Nazi-Deutschlands erlaubten die Besatzungsmächte in West und Ost zunächst keine Wiedergründungen unter dem Namen "Freidenker". Im Jahr 1947 einigten sich deshalb frühere Mitglieder der oben genannten Verbände in Stuttgart auf einen gemeinsamen Neuanfang unter dem alten Traditionsnamen "Freireligiöse Landesgemeinde Württemberg" in dem fortan gleichwohl ausgesprochen "freidenkerische" Formen und Inhalte gepflegt und gelebt wurden.
Am 8. Oktober 1953 wurden dem Verband von der Regierung des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg die Rechte einer Körperschaft verliehen und er damit den Kirchen gleichgestellt. Einer der bekanntesten und aktivsten Persönlichkeiten in der Zeit der Wiedergründung war Ludwig Ankenbrand (1888 - 1971), vor 1933 Presseleiter des "Deutschen Auslandsinstituts" und Chefredakteur der "Stuttgarter Illustrierten", nach 1945 tätig im Stadtarchiv. Vorsitzender des Landesverbandes und der Gemeinde Stuttgart war in den Jahren 1947 bis 1978 Carl Dunkelmann (1903 - 1995), Elektroingenieur und Oberbaurat.
Auch Gruppen des Freidenker-Verbandes entstanden wieder - wohl hauptsächlich weil die Freireligiöse Landesgemeinde zu bürgerlich erschien - in den 1960er Jahren in Stuttgart auf Initiative von Susanne Leonhardt (1895 - 1984) und Fritz Lamm (1911 - 1977). In Baden und der Kurpfalz bestehen bis heute nach wie vor Freireligiöse Gemeinden.
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Auch Gruppen des Freidenker-Verbandes entstanden wieder - wohl hauptsächlich weil die Freireligiöse Landesgemeinde zu bürgerlich erschien - in den 1960er Jahren in Stuttgart auf Initiative von Susanne Leonhardt (1895 - 1984) und Fritz Lamm (1911 - 1977). In Baden und der Kurpfalz bestehen bis heute nach wie vor Freireligiöse Gemeinden.
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