Positionen der Parteien vor der Landtagswahl 2016
Antworten der Parteien zu acht Fragen, die sich konfessionsfreie und nichtreligiöse Wahlberechtigte stellen.
Am 13. März 2016 sind rund 7,7 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg aufgerufen, über die Zusammensetzung des Landtages für die kommenden fünf Jahre zu bestimmen. Mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten ist konfessionsfrei und die große Mehrheit davon besitzt nichtreligiöse und humanistische Lebensauffassungen. Kirchenferne und nichtreligiöse Wahlberechtigte sind somit die zweitgrößte Gruppe neben den Wahlberechtigten, die einer der beiden großen Kirchen im Land angehören.
Die Humanisten Baden-Württemberg setzen sich ein für ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und bevormundungsfreies Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger und gegen Benachteiligungen aufgrund des religiösen bzw. weltanschaulichen Bekenntnisses. Doch wie stehen die Parteien zu Fragen, die sich besonders für nichtreligiöse Wahlberechtigte stellen – beim Blick auf die Angebote in der schulischen Wertebildung, bei der Kita-Suche oder zu einer gegenüber den Mitgliedern der Kirchen gleichberechtigten politischen Einbeziehung und Unterstützung?
Die aktuellen Positionen und Antworten der fünf befragten Parteien Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, DIE LINKE und SPD können Sie hier im Folgenden nachlesen.
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Schulische Wertebildung 1 | Befürworten Sie die Einführung von Ethikunterricht ab Klasse 1 als alternatives Angebot zu den bekenntnisorientierten Unterrichtsfächern (Religionsunterricht) für nichtreligiöse Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern?
Bündnis 90/Die Grünen
Für uns Grüne ist neben der Möglichkeit zur religiösen Bildung die Werteerziehung eine wichtige Grundlage und fördert das gegenseitige Verständnis. Aus diesem Grund setzen wir uns für die Einführung von Ethikunterricht ab der ersten Klasse ein. Damit wollen wir Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, über das Fach Ethik ebenfalls die Möglichkeit anbieten, sich mit Weltanschauungsfragen auseinanderzusetzen.
CDU
Wir wollen für nicht konfessionell gebundene Schülerinnen und Schüler das Angebot eines Ersatzfaches „Ethik“ schrittweise ausbauen. Dabei verstehen wir das Fach Ethik als alternatives Ersatzfach, jedoch kein vollständiges Substitut. Der christliche Religionsunterricht ist für uns Ausdruck der Traditionen der christlich-jüdisch-abendländischen Kultur unseres Heimatlandes. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht steht für uns nicht zur Disposition und kann auch nicht adäquat durch Ethik-Unterricht ersetzt werden. Für die größere Anzahl an Zuwanderern befürworten wir den Ausbau von Islamunterricht in möglichst hoher Qualität.
DIE LINKE
Wir kritisieren, dass die Landesregierung trotz Ankündigung Ethik nicht als reguläres Wahlfach eingeführt hat. Wir befürworten die Einrichtung des Ethikunterrichts ab Klasse 1. Wir lehnen es ab, dass bei der Abmeldung vom Religionsunterricht immer noch eine diskriminierende „Gewissensprüfung“ angesetzt wird.
FDP
Wir wollen an dem vom Grundgesetz vorgesehenen Religionsunterricht festhalten und für diejenigen, die daran nicht teilnehmen wollen, Ethikunterricht bereits ab der Grundschule anbieten. Für Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, muss mit Ethik ab Klasse eins eine Unterrichtsalternative angeboten werden, in der Werte und Normen sowohl vermittelt als auch kritisch reflektiert werden. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP/DVP Fraktion bereits im Januar 2015 gestellt (Landtags-Drucksache 15/6343).
SPD
Die SPD setzt sich unverändert für eine Ausweitung des Ethikunterrichts ein. Angesichts begrenzter Finanzmittel und des großen Reformstaus der CDU-/FDP-Vorgängerregierung in zahlreichen Feldern der Bildungspolitik (z. B. Inklusion, Ganztagsschule, Ausbau der frühkindlichen Bildung) musste die praktische Umsetzung leider verschoben werden. Deshalb sprechen wir uns mit Nachdruck dafür aus, dass die Einführung eines Ethikunterrichts im Grundschulbereich ab Klasse 1 für die kommende Legislatur eine besondere bildungspolitische Priorität besitzt.
Schulische Wertebildung 2 | Befürworten Sie die Zulassung/Genehmigung eines bekenntnisorientierten und wertebildenden Unterrichtsfaches wie das in Berlin, Brandenburg und Bayern zugelassene Schulfach Humanistische Lebenskunde als Alternative zu den Religionsunterrichten für nichtreligiöse Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern?
Bündnis 90/Die Grünen
In Anbetracht der zunehmenden kulturellen, religiösen und sozialen Vielfalt in unserer Gesellschaft halten wir die Vermittlung von Werten an unseren Schulen für sehr wichtig. Wir Grüne vertreten allerdings die Auffassung, dass der Ethikunterricht am besten geeignet ist, den Bedürfnissen von nichtreligiösen Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden.
CDU
Wir nehmen wahr, dass in unserer pluralistischen Gesellschaft der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einer nicht-christlichen Konfession angehören oder konfessionslos sind, angestiegen ist. Für diese Kinder und Jugendlichen gibt es derzeit in den ersten sechs bzw. sieben Schuljahren keine Unterrichtsangebote zur Vermittlung von Werten oder zur Bildung eines Wertebewusstseins, die mit dem katholischen oder evangelischen Religionsunterricht vergleichbar wären. Daher wollen wir einen verpflichtenden Ethikunterricht, der möglichst früh beginnt.
DIE LINKE
Wir befürworten die Einrichtung des Faches Ethik als reguläres Unterrichtsfach in allen Schulen als Alternative zu den Religionsunterrichten für nichtreligiöse Schülerinnen und Schüler.
FDP
Wir Freie Demokraten stehen für die Werte der Aufklärung, für religiöse Toleranz und für die Überzeugung, dass jeder Mensch nach seiner Fasson selig werden möge. Als Alternative zum christlichen Religionsunterricht wollen wir bereits ab Klasse eins der Grundschule das Fach Ethik einführen. Wir sind der Meinung, dass im Ethikunterricht ab Klasse eins sowohl gesellschaftliche Werte als auch Normen vermittelt und kritisch reflektiert werden.
In der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit den in Deutschland vertretenen Religionen wollen wir die Werte und Errungenschaften der Aufklärung selbstbewusst vertreten und verteidigen und dabei den gebotenen Respekt für die Haltungen Andersdenkender zeigen. Wir vertrauen dabei auf die Ergebnisse eines fairen gesellschaftlichen Diskurses. Staatliche Autorität darf nicht zur Durchsetzung eigener religiöser oder weltanschaulicher Vorstellungen missbraucht werden.
SPD
Eine Zulassung zum bekenntnisorientierten Unterricht erhalten anerkannte Religionsgemeinschaften. Für Schülerinnen und Schüler ohne religiöses Bekenntnis besteht die Möglichkeit bzw. die Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts. Für eine zusätzliche oder ersatzweise Einrichtung eines weiteren Schulfachs sehen wir derzeit keinen Bedarf.
Gleichberechtigung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk | Befürworten Sie die Einbeziehung von Vertretern nichtreligiöser Bürgerinnen und Bürger in den SWR-Rundfunkrat?
Bündnis 90/Die Grünen
Alle Mitglieder des SWR-Rundfunkrats haben unabhängig von den entsendenden Organisationen die Aufgabe, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Insofern muss der Rundfunkrat auch heute schon nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürger vertreten. Dennoch ist eine organisierte Vertretung nichtreligiöser Bürgerinnen und Bürger im Rundfunkrat prinzipiell ein Anliegen, das wir teilen.
In der Abwägung zwischen Größe und damit Arbeitsfähigkeit des Rundfunkrats einerseits und der Abbildung gesellschaftlicher Interessen andererseits haben wir uns bei der Novellierung des SWR- Staatsvertrags – in diesem und in vergleichbaren anderen Fällen auch – dagegen entschieden, einen solchen Sitz zu schaffen. Unabhängig von dieser 2013 getroffenen Entscheidung gilt, dass es für uns wichtig ist, bei der Weiterentwicklung des SWR-Staatsvertrags die gesellschaftliche Dynamik im Auge zu behalten und auch die Zusammensetzung des Rundfunkrats immer wieder darauf hin zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß ist. In diesem Kontext ist es wichtig, dass wir im Staatsvertrag selbst den Auftrag verankert haben, die Angemessenheit der dort getroffenen Regelungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Hinweisen möchten wir noch auf unsere Idee, neben dem Rundfunkrat einen Zuschauerrat einzuführen, der nicht nach dem Prinzip des Verbändeproporzes zusammengesetzt sein soll.
CDU
Für uns ist von zentraler Bedeutung, dass im Rundfunkrat die Interessen der Gesellschaft möglichst ausgewogen widergespiegelt werden.
DIE LINKE
Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Angebote müssen staatsfern, transparent, bürgernah und nach demokratischen Prinzipien besetzt werden. Die LINKE Baden-Württemberg fordert die Rundfunkorgane des SWR in Absprache mit dem Land Rheinland-Pfalz weitergehend zu demokratisieren. Die Zusammensetzung des SWR-Rundfunkrats muss nach transparenten und demokratischen Kriterien reformiert werden, um alle tatsächlich relevanten gesellschaftlichen Gruppen zu berücksichtigen. Dazu gehören selbstverständlich auch Vertreter nichtreligiöser Bürgerinnen und Bürger. Auch erhoffen wir uns dadurch eine höhere Meinungs- und Medienvielfalt
FDP
Im Rundfunkrat sollen die Interessen der Allgemeinheit vertreten werden. Seine Mitglieder repräsentieren dementsprechend prägende Gruppen unserer baden-württembergischen Gesellschaft. Die Mehrheit der Mitglieder entstammt nichtreligiösen Organisationen. Insofern sind Menschen, die keine religiösen Ziele verfolgen, bereits stark vertreten. Gleichwohl muss immer wieder geprüft werden, ob die Zusammensetzung des Rundfunkrats noch die baden-württembergische Gesellschaft repräsentiert. So kann es auch in Zukunft erforderlich werden, die Zusammensetzung des Rundfunkrats zu ändern. Wenn die „Humanisten Baden-Württembergs“ eine entsprechende Bedeutung für die baden-württembergische Gesellschaft erreichen, können auch sie davon profitieren.
SPD
Im Zuge der Novellierung des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk (SWR) wurde auch die Zusammensetzung des Rundfunkrates neu geregelt. Die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind pluralistisch zusammengesetzt und sollten die Gesellschaft möglichst breit abbilden. Nach den Angaben des Statistischen Landesamtes aus dem Mai 2011 sind knapp 80 Prozent der baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürger einer Religion zugehörig. Der Rundfunkrat setzt sich insgesamt aus 74 Mitgliedern zusammen, davon 51 Mitglieder aus Baden-Württemberg. Von diesen 51 Mitgliedern entfallen je zwei Mitglieder auf die Evangelische Landeskirche sowie auf die Römisch-Katholische Kirche sowie je ein Mitglied auf die Israelitischen Religionsgemeinschaften und die muslimischen Verbände in Baden-Württemberg. Bei den übrigen 45 Mitgliedern spielt eine Zu- oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religion keinerlei Rolle, so dass wir davon ausgehen, dass nichtreligiöse Vertreterinnen und Vertreter bereits jetzt im Rundfunkrat vertreten sind.
Gleichberechtigung bei der frühkindlichen Bildung | Viele Kindertagesstätten in Baden-Württemberg sind in kirchlicher Trägerschaft. Befürworten Sie Schritte zur Vergrößerung der Trägervielfalt bei Kindertagesstätten insbesondere im ländlichen Raum, damit nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürgern überall ausreichend ihren Lebensauffassungen entsprechende Betreuungsangebote finden?
Bündnis 90/Die Grünen
Für uns Grüne sind Kindertagesstätten in freier Trägerschaft ein Ausdruck einer lebendigen Bürgerschaft. Sie sorgen für die erwünschte Vielfalt in der Bildungslandschaft und liefern zudem mit ihrer oft bedarfsgerechten, flexiblen Kinderbetreuung und innovativen Betreuungskonzepten wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des öffentlichen Systems. Kurzum, die Trägervielfalt sichert Pluralität und Qualität unserer Kinderbetreuung. Daher begrüßen wir eine Vergrößerung der Trägervielfalt, sofern diese die bestehenden Qualitätsstandards erfüllen. Für uns Grüne gilt die Maßgabe, jeder neu geschaffene Platz muss auch ein guter Platz sein.
CDU
In Baden-Württemberg besteht für Eltern bereits heute die Auswahlmöglichkeit zwischen Betreuungsangeboten in öffentlicher, privater bzw. kirchlicher Trägerschaft. Wir wollen diese Angebotsvielfalt im Land erhalten.
DIE LINKE
Junge Familien brauchen auf dem Land attraktive Bildungseinrichtungen (Kitas und weiterführende Schulen). Zu Attraktivität von Bildungseinrichtung zählt auch, dass es beispielsweise für nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürgern überall ausreichend ihren Lebensauffassungen entsprechende Betreuungsangebote finden. Wenn notwendig müssen mögliche Träger von der Landesregierung finanziell auch so ausgestattet werden, dass sie attraktive Bildungsangebote sowie eine adäquate Bezahlung der Angestellten realisieren können.
FDP
Eine möglichst große Bandbreite der Kinderbetreuungsangebote ist selbstverständlich wünschenswert. Zuständig für die Organisation der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass die Kommunen selbst am besten in der Lage sind, dieser Aufgabe entsprechend den Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Wenn eine ausreichend große Nachfrage nach einem bestimmten, beispielsweise nicht konfessionell gebundenen Angebot besteht, werden die Kommunen einen entsprechenden Träger mit seinem Angebot in ihre Bedarfsplanung aufnehmen. Darüber hinaus ist es unser wichtigstes Ziel, eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote sicherzustellen und für eine möglichst große Wahlfreiheit der Eltern zu sorgen. Eine Betreuung durch Tageseltern ist als gleichwertig mit einer Betreuung in einer Kindertagesstätte anzuerkennen und auch entsprechend zu bezuschussen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass eine Ganztagsbetreuung durch das Land unterstützt wird. Dabei ist es gleich, ob es sich um Kindertagesstätten oder andere Ganztagsbetreuung in freier Trägerschaft handelt. Wir wollen außerdem mit kommunalen und freien Trägern ein Gutscheinmodell entwickeln, in welchem die Eltern die Gutscheine flexibel für ihre Kinder einsetzen können.
SPD
Die SPD unterstützt das Prinzip der Subsidiarität und spricht sich für eine vielfältige Trägerlandschaft aus. Bei der Wahl der Betreuungseinrichtung sind Eltern frei in ihrer Entscheidung. Träger, die im Wesentlichen im Bezirk eines Jugendamtes tätig sind, können von diesem Jugendamt anerkannt werden. Träger, die in den Bezirken mehrerer Jugendämter präsent und tätig sind, können beim KVJS-Landesjugendamt formlos eine Anerkennung beantragen. Über die Anerkennung entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Bei landesweit tätigen Trägern entscheidet der Landesjugendhilfeausschuss. Grundsätzlich ist anzumerken, dass neben kirchlichen Trägern bereits eine große Anzahl nichtkonfessioneller Kindertagesstätten bestehen und der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für alle baden-württembergischen Kindergärten gilt.
Neutralität von Orten der Trauer | Befürworten Sie weltanschaulich neutral gestaltete öffentliche Feierhallen für Bestattungsfeiern für Verstorbene?
Bündnis 90/Die Grünen
Es gibt auf den bestehenden Friedhöfen im Land bereits derzeit ausreichend Möglichkeiten, Bestattungsfeiern ohne jeden religiösen Bezug abhalten zu können. Diese Freiheit sollte erhalten bleiben.
CDU
Die Gestaltung und Errichtung von Friedhöfen und Leichenhallen obliegt der Selbstverwaltung der Kommunen. Die Gemeinden sind verpflichtet und sollen Friedhöfe anlegen, unterhalten und erweitern sowie Leichenhallen bzw. Feierhallen bereitstellen, soweit hierfür ein öffentliches Bedürfnis besteht.
DIE LINKE
DIE LINKE streitet für einen in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutralen Staat, daher begrüßen wir eine diesbezüglich bedarfsgerechte Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur, beispielsweise weltanschaulich neutral gestaltete öffentliche Feierhallen für Bestattungsfeiern für Verstorbene.
FDP
In die Kompetenz des Landes fällt das Bestattungsgesetz. Es ist demnach die Pflicht der Gemeinden Friedhöfe anzulegen, zu unterhalten und zu erweitern. Es sind Friedhofssatzungen durch die Gemeinden zu erstellen. Die Gestaltung von öffentlichen Feierhallen sollte so erfolgen, dass sie den unterschiedlichen Bedürfnissen, wozu auch der Wunsch nach Neutralität gehört, gerecht werden kann.
SPD
Sofern es sich um Gebäude auf kommunalen Friedhöfen handelt, halten wir es für angemessen, die Feierhallen so zu gestalten, dass weder Religionszugehörige noch nicht religiös gebundene Menschen an der Ausstattung Anstoß nehmen. Über die Ausgestaltung von Feierhallen auf kirchlichen Friedhöfen entscheidet der jeweilige Friedhofsträger selbstständig.
Gleiche Unterstützung im Trauerfall | Befürworten Sie, dass Sozialämter die FeiersprecherInnen für konfessionsfreie Menschen in gleichem Maße finanziell unterstützen wie die Tätigkeit von PfarrerInnen?
Bündnis 90/Die Grünen
Aus unserer Sicht handelt es sich bei FeiersprecherInnen für konfessionsfreie Menschen nicht um eine staatliche Aufgabe, die finanziell unterstützt werden müsste.
CDU
Wir wollen, dass konfessionelle wie konfessionsfreie Beerdigungen in einem würdigen Rahmen vollzogen werden können. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hierfür erkennen wir in einer vereinheitlichten Regelung der Leistungen der Sozialämter.
DIE LINKE
Wir stehen für die Gleichbehandlungen verschiedener Religionen und Weltanschauen seitens der öffentlichen Hand, daher befürworten wir, dass Sozialämter die FeiersprecherInnen für konfessionsfreie Menschen in gleichem Maße finanziell unterstützen wie die Tätigkeit von PfarrerInnen.
FDP
Wir treten für die Übernahme der für eine würdige Bestattung notwendigen Aufwendungen ein.
SPD
Die Tätigkeit von PfarrerInnen bei Trauerfeiern für Mitglieder von Religionsgemeinschaften oder Kirchen, die Mitgliedsbeiträge oder Kirchensteuern erheben, ist in aller Regel nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wenn die bestattungspflichtigen Angehörigen von nicht religiös gebundenen Verstorbenen – auch aus dem Erbe der Verstorbenen – keine angemessene Trauerfeier bezahlen können, übernimmt das zuständige Sozialamt die Kosten. Dazu können auch die Kosten für FeiersprecherInnen gehören. Für diese Regelungen sehen wir keinen Änderungsbedarf.
Dialog auf Augenhöhe | Befürworten Sie die Aufnahme und die Fortführung eines regelmäßigen und transparenten Dialogs zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern nichtreligiöser Wertegemeinschaften wie den Humanisten Baden-Württemberg und Ihrer Partei sowie der Landesregierung?
CDU
Der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Organisationen ist für uns von großer Bedeutung. Dabei ergeben sich Rahmen und Umfang aus dem bestehenden Gesprächsbedarf.
DIE LINKE
DIE LINKE in Baden-Württemberg befindet sich im stetigen Austausch auf unterschiedlichsten Ebenen mit vielen gesellschaftlichen Akteuren. Dieser Austausch ist Teil unseres Selbstverständnisses. Wir versuchen uns beim Rahmen und Umfang eines solchen Austausches immer an den Bedürfnissen der jeweiligen gesellschaftlichen Akteure zu orientieren. Wenn ein intensiverer Austausch seitens Vertreterinnen bzw. Vertretern nichtreligiöser Wertegemeinschaften wie den Humanisten Baden-Württemberg gewünscht wird, werden wir gern versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten dem Rechnung zu tragen.
FDP
Wir Freien Demokraten sind stets offen für einen Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen, die mit ihren Werten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
SPD
Wir wissen darum, dass unsere Gesellschaft sich immer stärker säkularisiert. Immer mehr Menschen gehören anderen Religionsgemeinschaften und Glaubensrichtungen an als nur den beiden großen Kirchen. Dabei gibt es auch immer mehr Menschen, die ihr Leben ohne Konfession und ohne Religion leben. Als Volkspartei, die neben dem Christentum zuerst auch in Humanismus und Aufklärung verwurzelt war, wollen wir deshalb auch mit Ihnen den Dialog suchen. Wir sind deshalb zu Gesprächen auch mit den Humanisten Baden-Württemberg, die im Land eine gute Arbeit leisten, jederzeit bereit.
Unterstützung für nichtreligiöse Wertegemeinschaften | Befürworten Sie eine Stärkung von nichtreligiösen Wertegemeinschaften wie den Humanisten Baden-Württemberg, um diese bei ihren stetig wachsenden Aufgabenfeldern zu unterstützen? Wenn ja, welche Formen der Unterstützung würden Sie hier befürworten?
Bündnis 90/Die Grünen
Antwort zu Frage 7 und 8: Der Dialog und regelmäßige Austausch mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ist für uns Grüne ein wichtiges Anliegen. Deshalb wollen wir auch zukünftig das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern nichtreligiöser Wertegemeinschaften suchen und uns mit diesen zu verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen austauschen. Dies kann in unterschiedlichen Formen erfolgen – beispielsweise über Gespräche mit Vertreterinnen oder Vertretern der Landtagsfraktion, den Landesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen oder in offenen Gesprächsrunden.
CDU
Wir suchen den Dialog und unterstützen alle nicht-staatlichen Organisationen, die sich den Grundwerten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den darin bestehenden Werten der christlich-abendländischen Kultur verpflichten. Konstitutionelle Normen wie die Achtung der Menschenwürde, das Gewaltmonopol des Staates und die Gewährleistung der Presse- und Meinungsfreiheit stehen dabei als unverzichtbare Werte über kulturell oder religiös abweichenden Auffassungen. Die Lebensform unserer humanistisch geprägten Demokratie beruht auf einer Kultur gleicher Anerkennung, gleichen Respekts und gleicher Freiheit. Dazu gehören die unveräußerlichen Menschenrechte, Religionsfreiheit, Toleranz gegenüber Andersdenkenden, der Schutz des Eigentums sowie die Gleichheit von Mann und Frau. Die konkrete Form der Unterstützung orientiert sich dabei am konkreten Bedarf sowie den bestehenden Möglichkeiten.
DIE LINKE
Wir verteidigen die individuelle und kollektive Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Niemand darf wegen seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benachteiligt oder diskriminiert werden. In diesem Sinne befürworten wir die Stärkung von nichtreligiösen Wertegemeinschaften wie den Humanisten Baden-Württemberg.
Viele Ziele von Humanisten unterstützen wir und werden uns weiterhin aktiv für diese einsetzen. Wir treten für eine Trennung von Staat, Religionsgemeinschaften und Kirchen ein. Wir leben heute in einer durch religiöse und weltanschauliche Vielfalt geprägten Gesellschaft. Dies ist eine Bereicherung. Deshalb setzen wir uns u.a. für die völlige Abschaffung des Tanzverbotes an Feiertagen ein. In einer solchen Lage kann es nicht angehen, dass bestimmte religiöse Richtungen als vermeintliche „Leitkultur“ andere Richtungen dominieren oder benachteiligen wollen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir jede Form von Bevorzugung oder Verbot spezifischer religiöser Kleidungsstücke im öffentlichen Leben ab. Insbesondere muss das Kopftuchverbot an Schulen ersatzlos gestrichen und die nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht verfassungswidrige Bevorzugung christlicher religiöser Symbole aufgehoben werden. Unser Ziel ist die volle rechtliche Gleichstellung und der Abbau von Diskriminierung in allen Lebensbereichen. Insofern sind wir auch für die Förderung von Verbänden, welche diese Ziele teilen.
FDP
Wir sind davon überzeugt, dass gesellschaftliches Engagement das friedliche Zusammenleben und den Zusammenhalt in unserem Land fördert. Ein vielfältiges Vereinsleben gibt beispielsweise Raum für Gedankenaustausch und kann in schwierigen Situationen den Einzelnen stützen. Quelle des ehrenamtlichen Engagements sind in allererster Linie die Initiativen von Menschen. Eine Initiative sollte sich zunächst der Gesellschaft um Unterstützung werbend präsentieren. Der Staat hat unseres Erachtens zunächst nur die Aufgabe, seine Rechtsordnung so zu fassen, dass dieses Engagement grundsätzlich möglich ist. Mit den Grundrechten der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist dies in unserem Land gewährleistet. Darüber hinaus unterstützt der Staat in vielfältiger Weise beispielsweise im Rahmen des Steuerrechts ehrenamtliches Engagement. Über diese allgemeine Unterstützung des Ehrenamtes hinaus ist – nach unserer Überzeugung – im Einzelfall zu entscheiden, inwieweit der Staat Vereine oder Initiativen aus der Gesellschaft unterstützen sollte. Dementsprechend würden wir auch Anliegen nichtreligiöser Wertegemeinschaften prüfen.
SPD
Die Humanisten Württemberg werden ja bereits als Körperschaft des öffentlichen Rechtes staatlich gefördert, was wir als völlig richtig erachten. Darüber hinaus werden wir alle Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich gern so fördern, wie das auch für andere Träger (z.B. von Kindertagesstätten oder Beratungsstellen) der Fall ist. Welche Bedarfe von Seite der Humanisten gesehen werden, möchten wir gerne in einem Gespräch nach den Wahlen erfahren.
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