VORTRAG
Neues Gesetz zur Suizidhilfe – was bringt es wem?

Veranstaltung am Freitag, den 21.04.23 um 19:00 Uhr im Alten Feuerwehrhaus Süd
(Möhringer Straße 56 in 70199 Stuttgart)
Eintritt frei - Spenden erbeten

(Um Voranmeldung mit dem Betreff „Suizidhilfe“ bis 19.04. wird gebeten an: kontakt@dhubw.de)

Bereits zum dritten Mal hat sich in der Karnevalswoche der spektakuläre Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts gejährt. Es kippte 2020, was teils begeistert und teils empört aufgenommen wurde, den erst Ende 2015 neu verabschiedeten Paragrafen 217 StGB (Strafgesetzbuch). Dieser hatte eine bis zu dreijährige Haftstrafe für alle vorgesehen, die „in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Damit wollte der damalige Gesetzgeber vor allem die Sterbehilfevereine treffen, sie seit den 2010er-Jahren auch in Deutschland Freitodhilfe bei schwerer Behinderung und unheilbarer Krankheit anboten. Doch der Schuss ging nach hinten los: Die Kriminalisierung wurde nicht nur gekippt, sondern nunmehr jedem, auch körperlich nicht kranken oder eingeschränkten Menschen (!), das Persönlichkeitsrecht auf den selbstbestimmten Tod je nach ihrer eigener Wertvorstellung zugesprochen.

Neuregelung im Bundestag bis Anfang des zweiten Quartals 2023
Die damalige Strafvorschrift, so am 26. Februar 2020 der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Voßkuhle, sei „mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig“. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen“ und bei zugrundeliegender Autonomie bei Dritten Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, die dann keinesfalls rechtswidrig, sondern vielmehr zu ermöglichen seien.
Endlich soll nun im Bundestag eine Neuregelung zur Suizidhilfe bis Anfang des zweiten Quartals 2023 erfolgen – ohne Fraktionszwang, aufgrund von Gruppenanträge jeweils unterschiedlicher Parteimitglieder. Es muss eine ausgewogene Lösung gefunden werden.
Diese hat einerseits die Autonomie von freiverantwortlichen Sterbewilligen durch Verfügbarmachung von tödlich wirkenden Medikamenten zu gewährleisten ebenso wie andererseits Schutzkonzepte und Maßnahmen der Suizidprävention (wozu derzeit meist die Telefonseelsorge angeführt wird). Ein besonderes Spannungsverhältnis besteht seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil darin, dass es ja auch um das Recht von körperlich völlig gesunden oder jungen Menschen geht, die etwa aufgrund von Verschuldung, Trennung, psychischer Erkrankung oder vorübergehender Verzweiflung nunmehr um Hilfe zur Selbsttötung nachsuchen.

Liberaler Gesetzentwurf vom HVD mitgestaltet
Der Humanistische Verband Deutschlands hat sich von Anfang an intensive Gedanken darüber gemacht, wie etwa Sorgfaltspflichten und ergebnisoffene Beratungskonzepte aussehen können. Seinem bereits im Frühjahr 2020 vorgelegten Regelungsentwurf und späteren Empfehlungen ist eine Abgeordnetengruppe mit einem als liberal geltenden Gesetzesvorschlag weitgehend gefolgt. Allerdings gibt es dazu einen sehr restriktiven Alternativentwurf. Er überstrapaziert den Lebensschutz durch eine erneue Strafvorschrift und betont als Alternativen die Hospiz- und Palliativversorgung sowie eine auszubauende Suizidverhütung. Dies wird u.a. von Vertretern der Kirchen und der Psychiatrieberufsverbände unterstützt.
Auf unserer Veranstaltung werden wir die Bedeutung, die Grundzüge und die jeweiligen Folgen erläutern, welche die endgültige Entscheidung im Bundestag für Betroffene und ihre Angehörige, Ärztinnen und Ärzte, Sterbehilfevereine sowie nicht zuletzt Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens haben werden.


ZUR VORTRAGENDEN

GITA NEUMANN studierte Sozialwissenschaft, Philosophie
und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin.
Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD)
in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie zu Themen
wie Humanes Sterben und Patientenautonomie in Medien und
öffentlichen Debatten präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen
auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum
Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes
zum § 217 StGB verfasst.

DIE HUMANISTEN BADEN-WÜRTTEMBERG ...

 

... vertreten und pflegen eine humanistische Weltanschauung, die sich
an der Würde des Menschen orientiert und deren Ethik rational und säkular begründet wird.
Das Handeln der Mitglieder ist von der Absicht geleitet, dass die Menschen das Recht und
die Verantwortung haben, ihr Leben selbst zu bestimmen.


» Weiteres unter "Wer wir sind"

Regionalgruppen des Landesverbandes:

 

Humanistischer Freidenker-Verband Ostwürttemberg

Gesundheitsvorsorge für den Notfall: Die Patientenverfügung

 

» Weitere Detailinfos

6

Das laden der Karte wurde aus Gründen des Datenschutzes verhindert.

Einstellungen bearbeiten