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Hinweise zu Veranstaltungen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie

 

Leider ist die Pandemische Lage trotz sinkender Inzidenzzahlen noch nicht vorbei, weshalb wir bei unseren Veranstaltungen auch weiterhin an die
Bedingungen der Coronaverordnungen gebunden sind. Zwar sind auch größere Veranstaltungen (bis 100 Personen) im Humanistischen Zentrum
wieder möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung
einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vorträge, Treffen von Hospizgruppen, Philosophischen
Arbeitskreis, Jugendgruppen. Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben dabei bestehen! Aufgrund dieser Einschränkungen sind nur Plätze für
30 - 40 Personen möglich, weshalb wir auch weiterhin einige unserer Angebote in den digitalen Raum verlegen müssen.

Datenerhebung

Soweit Veranstaltungen oder Gruppenaktivitäten im Humanistischen Zentrum Stuttgart durchgeführt werden, sind aufgrund der Coronaverordnung zwingend von den Besucherinnen und Besuchern, Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Kontaktdaten zu erheben:
- Vor- und Nachname,
- Anschrift,
- Datum und Zeitraum der Anwesenheit
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Diese Daten sind vom jeweiligen Veranstalter, Gruppenleiter etc. für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und sodann zu löschen.
Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen. Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behörde
zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig.
Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der
Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Hygieneanforderungen

1. Die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen,
damit eine Umsetzung der Abstandsregel ermöglicht wird,
2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen,
3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,
4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person
benutzt wurden,
5. die regelmäßige Reinigung der Sanitärbereiche,
6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,
7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.

Zutritts- und Teilnahmeverbot

Zutritts- und Teilnahmeverbot besteht für Personen,
• die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen
sind, oder
• die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen.

Stand Februar 2022, Verfasst durch Andrée Gerland

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